Leerstand neu denken: Wie aus Gewerbeflächen neuer Wohnraum entstehen kann!

Leerstand neu denken: Wie aus Gewerbeflächen neuer Wohnraum entstehen kann!

2. September 2026 · Stefania Englert Stefania Englert

Von Stefania Englert

KfW-Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ (266): Chancen für Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Institutionen in Nordbayern

Ein Beitrag für die Community „UnternehmerLand Nordbayern“ von Stefania Englert, Geschäftsführerin der Luitpold Immobilien GmbH

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Institutionen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Leerstehende oder nur teilweise genutzte Gewerbeflächen treffen auf einen spürbaren Bedarf an Wohnraum. Das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (Zuschuss 266) setzt hier an und unterstützt die Umwandlung beheizter Nichtwohnflächen – etwa Büros, Praxen oder Handelsflächen – in neue Wohnungen.

Als geprüfte Betriebswirtin (HwO) und TÜV-zertifizierte Sachkundige für Bauschäden und Baufehler begleite ich seit vielen Jahren Entscheidungen rund um Gewerbeimmobilien und deren Entwicklung. Dabei zeigt sich: Wenn Baurecht, Gebäudesubstanz, energetische Anforderungen und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen, kann aus einer leerstehenden Gewerbefläche langfristig nutzbarer Wohnraum entstehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Umbaukosten, beispielsweise für Rückbau, Statik, Innenausbau und Erschließung, sowie Fachplanung und Baubegleitung. Grundstückskosten, der Kauf des Gebäudes und die energetischen Sanierungskosten zum Effizienzhaus fallen dagegen nicht unter den Zuschuss 266. Für energetische Maßnahmen können je nach Vorhaben andere Förderprogramme infrage kommen.

Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten. Berücksichtigt werden bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit – damit sind bis zu 30.000 Euro Zuschuss je neu geschaffener Wohneinheit möglich. Pro Vorhaben können unter Beachtung der geltenden De-minimis-Regelungen bis zu 300.000 Euro gewährt werden.

Welche Voraussetzungen sind entscheidend?

Bauantrag oder Bauanzeige des Gebäudes müssen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen und durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Grundsätzlich ist der energetische Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) zu erreichen. Für denkmalgeschützte oder besonders erhaltenswerte Gebäude sowie unter bestimmten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen.

Die neu geschaffenen Wohnungen müssen anschließend mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

Entscheidend ist außerdem die baurechtlich genehmigte Nutzung der Immobilie. Nicht allein die tatsächliche Nutzung bestimmt, ob eine Fläche als Nichtwohnfläche gilt. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Nutzung genehmigt ist und ob eine Nutzungsänderung erforderlich wird.

Erst prüfen, dann beauftragen

Besonders wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für die förderfähigen Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen können dagegen vorher beauftragt werden.

Für die Förderung ist außerdem eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der entsprechenden Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden.

Nach aktuellem Stand ist eine Antragstellung bis maximal 31. Dezember 2026 möglich. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Für Umsetzung, Identifizierung und Nachweisführung stehen maximal 54 Monate ab KfW-Zusage zur Verfügung.

Fazit: Leerstand als Chance für die Region

Gerade in Bayreuth und Nordbayern gibt es Büro-, Praxis-, Handels- und andere Gewerbeflächen, bei denen sich ein genauer Blick auf die künftigen Nutzungsmöglichkeiten lohnen kann. Eine Umnutzung kann bestehende Bausubstanz erhalten, Leerstände reduzieren und neuen Wohnraum schaffen – ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.

Nicht jedes Gewerbeobjekt eignet sich dafür. Deshalb sollte am Anfang nicht allein die Frage stehen: „Wie hoch ist die Förderung?“, sondern vielmehr: „Was ist mit diesem Gebäude möglich – und wie lässt sich daraus ein langfristig tragfähiges Nutzungskonzept entwickeln?“

Bei Luitpold Immobilien verbinden wir dafür regionale Marktkenntnis, fachkundige Immobilienbewertung und bautechnisches Know-how. Gemeinsam mit Eigentümern, Unternehmen, Investoren, Kommunen und Institutionen betrachten wir, welches Potenzial eine Immobilie bietet und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Denn wo die Voraussetzungen stimmen, kann aus einem Leerstand eine neue Perspektive entstehen – für die Immobilie, für ihren Eigentümer und für die Region.

Hinweis: Stand September 2026. Die dargestellten Förderbedingungen beziehen sich auf das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (266) und können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der KfW. Der Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.

Stefania Englert

Stefania Englert

Expertin für Immobilien

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